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Kostenübernahme bei Impotenz: Was zahlt die Krankenkasse?

Diagnose ja, Potenzmittel nein? Hier liest du, was gesetzliche Kasse, private Versicherung und Beihilfe bei Erektionsstörungen zahlen und wie du trotzdem sparen kannst.

⏱ 13 Min. Lesezeit 💶 Kosten-Check 📅 Aktualisiert: Oktober 2026

Bei der Kostenübernahme bei Impotenz gibt es eine gute und eine weniger gute Nachricht. Untersuchung, Diagnose und einige Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Potenzmittel wie Sildenafil oder Tadalafil musst du bei Erektionsstörungen aber selbst bezahlen, das ist gesetzlich so geregelt. Mit ein paar Tricks lässt sich trotzdem einiges sparen, sogar beim Finanzamt 💶.

Kostenübernahme bei Impotenz: Versicherungskarte, Sparschwein und Tabletten auf einem Tisch
Die Kasse zahlt viel, aber nicht alles.
0 €Kassenanteil für Potenzmittel bei Erektionsstörungen1
ca. 75 €für 4 Tabletten Viagra 100 mg im Original (Stand 2026)4
AbsetzbarPotenzmittel auf Rezept zählen zu den Krankheitskosten4

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Impotenz?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Impotenz die Untersuchung, die Diagnose und viele Behandlungen, aber keine Potenzmittel.

Eine Erektionsstörung ist eine anerkannte Erkrankung. Deshalb übernimmt die Kasse alles, was nötig ist, um die Ursache zu finden. Das ist auch gut so, denn hinter einer schlaffen Phase können Diabetes, Bluthochdruck oder eine Gefäßerkrankung stecken. Mehr dazu unter Diagnostik und Ursachen.

Kostenübernahme bei Impotenz: Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt und was nicht als Checkliste
Untersuchung ja, Pille nein.

Was die Kasse übernimmt und was nicht

Zahlt die Kasse

  • Arztgespräch und körperliche Untersuchung
  • Blut-, Urin- und Hormonwerte
  • Vakuumpumpe auf ärztliche Verordnung
  • Psychotherapie, wenn medizinisch angezeigt
  • Penisprothese, wenn andere Wege versagt haben

Zahlst du selbst

  • Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil, Avanafil
  • Alprostadil als Spritze oder Stäbchen
  • Paar- und Sexualberatung
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Manche Zusatzuntersuchungen

Warum zahlt die Kasse keine Potenzmittel?

Potenzmittel gelten gesetzlich als Lifestyle-Arzneimittel und sind deshalb nach § 34 SGB V von der Kassenleistung ausgeschlossen.

Seit 2004 dürfen gesetzliche Kassen Arzneimittel nicht bezahlen, bei denen die Steigerung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Der Gesetzgeber nennt die erektile Dysfunktion dabei ausdrücklich1. Klingt hart, wenn du wirklich leidest. Aber da kann auch dein Arzt nichts machen.

Welche Wirkstoffe genau gemeint sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie fest. Unter „Sexuelle Dysfunktion“ stehen dort Alprostadil, Sildenafil und Tadalafil samt aller Generika2. Deshalb musst du auch die Schwellkörperspritze selbst bezahlen.

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Was ist ein Lifestyle-Arzneimittel?
So nennt das Gesetz Medikamente, die vor allem die Lebensqualität verbessern sollen, etwa gegen Erektionsstörungen, Haarausfall oder zum Abnehmen. Die gesetzliche Kasse darf sie nicht bezahlen.

Ausnahmen: Wann die Kasse doch zahlt

Die Kasse zahlt PDE-5-Hemmer, wenn sie nicht gegen Erektionsstörungen, sondern gegen eine andere zugelassene Erkrankung verordnet werden.

Entscheidend ist also nicht der Wirkstoff, sondern wofür er verschrieben wird. Der Ausschluss gilt nur für die Behandlung der sexuellen Funktionsstörung.

Die wichtigsten Ausnahmen

  • ProstatavergrößerungTadalafil 5 mg zur täglichen Einnahme ist bei gutartiger Prostatavergrößerung ausdrücklich vom Ausschluss ausgenommen2. Hast du beide Beschwerden, profitierst du vielleicht doppelt.
  • LungenhochdruckSildenafil und Tadalafil in speziellen Präparaten gegen pulmonale Hypertonie zahlt die Kasse, weil hier eine schwere Erkrankung behandelt wird.
  • TestosteronmangelIst ein krankhafter Mangel nachgewiesen und verursacht Beschwerden, kann die Kasse eine Testosterontherapie übernehmen. Mehr dazu unter Testosteronmangel.

Hinweis: Ein Arzt darf eine Erektionsstörung nicht als andere Erkrankung tarnen, um ein Kassenrezept auszustellen. Die Ausnahme gilt nur, wenn die andere Erkrankung wirklich vorliegt.

Penispumpe und andere Hilfsmittel

Eine Vakuumpumpe gegen Erektionsstörungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, du trägst nur die gesetzliche Zuzahlung.

Vakuumerektionssysteme sind anerkannte Hilfsmittel. Die DAK zum Beispiel übernimmt die Kosten für verordnete Erektionssysteme ohne Eigenanteil, fällig wird nur die gesetzliche Zuzahlung3. Willst du ein besonderes Wunschmodell, kann eine private Aufzahlung dazukommen.

Vor der Verordnung solltest du mit dem Arzt über Alternativen sprechen und den Umgang mit dem Gerät üben. Wie die Pumpe funktioniert, steht unter Penispumpe. Spoiler: Es ist kein Fitnessgerät 💪.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Ob eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe Potenzmittel zahlt, hängt vom Tarif und den jeweiligen Vorschriften ab.

Private Versicherer sind nicht an § 34 SGB V gebunden. Was sie zahlen, steht in deinem Vertrag. Manche Tarife übernehmen Potenzmittel, wenn die Erektionsstörung ärztlich festgestellt ist und eine körperliche Ursache hat. Andere schließen sie aus.

Bei der Beihilfe für Beamte gibt es eigene Regeln in Bund und Ländern. Oft orientieren sie sich an den Ausschlüssen der gesetzlichen Kasse. Frag am besten vor dem Kauf schriftlich nach, dann gibt es später keine Überraschung.

Kostenübernahme im Überblick

  • GKV: Diagnose und Hilfsmittel ja
  • GKV: Potenzmittel nein
  • PKV: abhängig vom Tarif
  • PKV-Basistarif: wie GKV
  • Beihilfe: je nach Bund oder Land
  • Immer: vorher schriftlich nachfragen

Potenzmittel von der Steuer absetzen

Ärztlich verordnete Potenzmittel kannst du als Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben, sie zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Das wissen viele nicht. Laut Lohnsteuerhilfeverein VLH kannst du Viagra und andere Potenzmittel absetzen, wenn dein Arzt sie dir verschrieben hat4. Wichtig ist, dass du für jeden Kauf ein Rezept und eine Quittung hast.

Potenzmittel von der Steuer absetzen in drei Schritten als Infografik
Das Finanzamt zahlt mit, zumindest ein bisschen.

Einen Haken gibt es. Krankheitskosten wirken sich erst aus, wenn sie deine zumutbare Belastung übersteigen. Die hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Rechenbeispiel: Liegt deine zumutbare Belastung bei 1.100 Euro und hast du im Jahr 1.300 Euro Krankheitskosten, wirken sich 200 Euro steuerlich aus. Zahnarzt, Brille und Zuzahlungen zählen mit. Deshalb lohnt es sich, alle Belege eines Jahres zu sammeln.

So sparst du bei Potenzmitteln

Am meisten sparst du mit Generika, also wirkstoffgleichen Nachahmerpräparaten, die oft nur einen Bruchteil des Originals kosten.

Viagra im Original kostet laut VLH rund 75 Euro für vier Tabletten zu 100 mg, also mehr als 18 Euro pro Tablette4. Generika mit demselben Wirkstoff sind deutlich günstiger. Wirkung und Sicherheit sind gleich, nur die Verpackung ist weniger blau.

Das kannst du selbst tun

  • Generikum wählenFrag nach einem Generikum statt des Originals. Mehr dazu unter Sildenafil und Tadalafil.
  • Dosis prüfenManchmal reicht eine niedrigere Dosis. Das spart Geld und Nebenwirkungen, besprich es aber mit dem Arzt.
  • Belege sammelnRezepte und Quittungen aufbewahren und am Jahresende in der Steuererklärung angeben.

Vorsicht bei billigen Angeboten ohne Rezept aus dem Internet. Dahinter stecken oft Fälschungen mit falscher Dosis oder gefährlichen Beimischungen. Mehr dazu unter Risiken von Viagra-Fälschungen.

Tipp der Redaktion

Privatrezept online statt Wartezimmer

Diskret von zu Hause. Ein zugelassener Arzt prüft deine Angaben und entscheidet, ob eine Behandlung für dich passt.

  1. Medizinischen Fragebogen online ausfüllen
  2. Prüfung durch einen zugelassenen Arzt
  3. Bei medizinischer Eignung: Rezept
  4. Diskreter Versand über eine Versandapotheke
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Häufige Fragen zur Kostenübernahme bei Impotenz

Zahlt die Krankenkasse Viagra?

Nein, nicht bei Erektionsstörungen. Sildenafil und alle anderen Potenzmittel sind nach § 34 SGB V als Lifestyle-Arzneimittel von der Kassenleistung ausgeschlossen. Dein Arzt kann dir nur ein Privatrezept ausstellen, die Kosten trägst du selbst.

Bekomme ich eine Penispumpe auf Rezept?

Ja, eine Vakuumpumpe gegen Erektionsstörungen ist ein anerkanntes Hilfsmittel. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten, du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung. Für besondere Wunschmodelle kann eine Aufzahlung anfallen.

Zahlt die private Krankenversicherung Potenzmittel?

Das hängt von deinem Tarif ab. Private Versicherer sind nicht an den Ausschluss der gesetzlichen Kasse gebunden. Manche zahlen bei ärztlich festgestellter Erektionsstörung, andere nicht. Frag am besten vorher schriftlich nach.

Kann ich Potenzmittel von der Steuer absetzen?

Ja, wenn dein Arzt sie dir verschrieben hat. Dann zählen sie zu den Krankheitskosten und damit zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie wirken sich aber erst aus, wenn alle Krankheitskosten zusammen deine zumutbare Belastung übersteigen.

Wann zahlt die Kasse Tadalafil?

Tadalafil 5 mg zur täglichen Einnahme zahlt die Kasse bei gutartiger Prostatavergrößerung. Auch bei Lungenhochdruck gibt es Kassenleistungen für spezielle Präparate. Gegen Erektionsstörungen allein zahlt sie Tadalafil nicht.

Was kostet ein Potenzmittel ohne Kasse?

Das Original Viagra kostet rund 75 Euro für vier Tabletten zu 100 mg, Stand 2026. Generika mit demselben Wirkstoff sind deutlich günstiger. Die genauen Preise hängen von Wirkstoff, Dosis, Packungsgröße und Apotheke ab.

📋

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Kasse zahlt Diagnose und Untersuchung bei Impotenz.
  • Potenzmittel gegen Erektionsstörungen sind von der Kassenleistung ausgeschlossen.
  • Ausnahmen gibt es bei Prostatavergrößerung und Lungenhochdruck.
  • Eine Vakuumpumpe gibt es auf Rezept gegen die gesetzliche Zuzahlung.
  • Bei PKV und Beihilfe entscheiden Tarif und Vorschriften.
  • Potenzmittel auf Rezept kannst du von der Steuer absetzen.
Quellen und Studien (4)
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 34: Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
    gesetze-im-internet.de
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie, Lifestyle-Arzneimittel (Stand Februar 2025)
    g-ba.de
  • DAK-Gesundheit: Erektionssysteme, Kostenübernahme
    dak.de
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH): Viagra, Kosten von der Steuer absetzen (2026)
    vlh.de

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